Rechtsprechung
   BAG, 16.03.1982 - 1 ABR 63/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2880
BAG, 16.03.1982 - 1 ABR 63/80 (https://dejure.org/1982,2880)
BAG, Entscheidung vom 16.03.1982 - 1 ABR 63/80 (https://dejure.org/1982,2880)
BAG, Entscheidung vom 16. März 1982 - 1 ABR 63/80 (https://dejure.org/1982,2880)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,2880) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BAGE 38, 148
  • BB 1983, 963
  • DB 1982, 1468
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 53/79

    Mitbestimmungsrecht über Grundsätze des betrieblichen Vorschlagswesens

    Auszug aus BAG, 16.03.1982 - 1 ABR 63/80
    4.a) Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 28. April 1981 (- 1 ABR 53/79 - [demnächst] AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen [zu B III 1 a der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) ausgesprochen, daß zu den mitbestimmungspflichtigen Grundsätzen über das betriebliche Vorschlagswesen die Regelung der Organisation und des Verfahrens innerhalb dieser Organisation gehöre.

    Soweit in der Literatur und in der Entscheidung des Senats vom 28. April 1981 (aaO) von der "Bestellung eines Beauftragten für das betriebliche Vorschlagswesen" die Rede ist, ist zu unterscheiden zwischen der - nach der genannten Entscheidung mitbestimmungspflichtigen - Frage, ob überhaupt innerhalb der Organisation des Vorschlagswesens die Einrichtung eines Beauftragten vorgesehen werden soll, und der weiteren Frage, durch wen und mit wem diese Position zu besetzen ist.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 28. April 1981 (aaO, zu B II 1 b der Gründe) Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechtes des Betriebsrates in bezug auf das betriebliche Vorschlagswesen darin gesehen, daß damit die Behandlung betrieblicher Verbesserungsvorschläge so gestaltet werden solle, daß diese für den Arbeitnehmer durchschaubar wird.

    Verteilung einer Prämie bei Gruppenvorschlagen oder hinsichtlich der Prämiengrundsätze und Bewertungsmaßstäbe sowie dar über, wie eine Prämie für einen Verbesserungsvorschlag bestimmt werden soll, dessen Nutzen nicht zu ermitteln ist (Entscheidung des Senats vom 28. April 1981, aaO zu B III 2 a der Gründe).

  • BAG, 04.08.1981 - 1 ABR 106/79

    Betriebsrat - Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 16.03.1982 - 1 ABR 63/80
    Es entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Mitbestimmungsrechtes eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden kann, bevor die Einigungsstelle einen Spruch gefällt hat (vgl. zuletzt Entscheidung des Senats vom 4. August 1981 - 1 ABR 106/79 - [demnächst] AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit [zu B II 1 der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81

    Mitbestimmung bei Datensichtgeräten

    Der Senat hat daher auch entschieden, daß vom erzwingbaren Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG eine Regelung nicht gedeckt ist, die dem Betriebsrat ein weitergehendes Mitbestimmungsrecht, etwa bei der Bestellung des jeweiligen Beauftragten für das betriebliche Vorschlagswesen, bei der Entscheidung über die Annahme einzelner Verbesserungsvorschläge oder bei der Entscheidung über die Höhe der Prämie einräumen soll (Beschluß vom 16. März 1982 - BAG 38, 148 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen).
  • BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 20/02

    Mitbestimmung bei bezahlten tariflichen Kurzpausen

    Streitige Angelegenheit kann auch der Umfang eines bestimmten Mitbestimmungsrechts und damit die Mitbestimmungspflichtigkeit bestimmter Detailregelungen sein, ohne daß eine umfassende und endgültige Regelung der Angelegenheit schon getroffen sein müßte (vgl. BAG 13. September 1983 - 1 ABR 32/81 - BAGE 43, 278, 280 f., zu B I 2 der Gründe für die Dynamisierung einer Leistungsprämie; 16. März 1982 - 1 ABR 63/80 - BAGE 38, 148, 151, zu B I 1 der Gründe für die Bestellung des Beauftragten für das betriebliche Vorschlagswesen, die Entscheidung über die Annahme eines einzelnen Verbesserungsvorschlags und die Höhe der Prämie im Einzelfall).
  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 10/86

    Mitbestimmung über die Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigter

    Er hat daher auch Anträge für zulässig gehalten, mit denen der Streit über den Umfang von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zur Entscheidung gestellt wurde, so etwa bei der Zuordnung einzelner erschwerniszuschlagspflichtiger Arbeiten zu bestimmten Lästigkeitsgruppen und bei der Festlegung des Verhältnisses der Lästigkeitsgruppen zueinander, bei der Bestellung des Beauftragten für das betriebliche Vorschlagswesen, bei der Entscheidung über die Annahme eines Verbesserungsvorschlages, bei der Entscheidung über die Höhe der Prämie für den Einzelfall oder bei der Dynamisierung des Geldfaktors eines Prämienlohnsystems (Beschluß vom 22. Dezember 1981, BAGE 37, 255 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Beschluß vom 16. März 1982, BAGE 38, 148 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen; Beschluß vom 13. September 1983, BAGE 43, 278 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie).
  • BAG, 16.08.1983 - 1 ABR 11/82

    Betriebsratsmitbestimmung

    Eine Aussetzung dieses Verfahrens im Hinblick auf ein anhängiges Vorabentscheidungsverfahren ist nicht zulässig (vgl. Beschluß vom 24. November 1981 - BAG 37, 102 = AP Nr. 11 zu § 76 BetrVG 1972 und zuletzt vom 16. März 1982 - 1 ABR 63/80 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    So hat der Senat es für zulässig gehalten, die Frage zur gerichtlichen Entscheidung zu stellen, ob vom Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG eine Regelung gedeckt ist, die dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Bestellung des jeweiligen Beauftragten für das betriebliche Vorschlagswesen, bei der Entscheidung über die Annahme eines einzelnen Verbesserungsvorschlages und bei der Entscheidung über die Höhe der Prämie im Einzelfalle einräumen soll (Beschluß vom 16. März 1982, aaO).

  • BAG, 13.03.1984 - 1 ABR 57/82

    Mitbestimmung bei Provisionen

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß in einem Beschlußverfahren auch die Frage zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden kann, ob einzelne Detailfragen einer zu regelnden Angelegenheit von einem - im übrigen möglicherweise unbestrittenen - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gedeckt werden (vgl. den genannten Beschluß vom 6. Dezember 1983 sowie den Beschluß vom 16. März 1982, BAG 38, 148 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen; vom 22. Dezember 1981, BAG 37, 255 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; vom 16. August 1983 - 1 ABR 11/82 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und vom 13. September 1983 - 1 ABR 32/81 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 53/86

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Regelung der Arbeitszeit

    Er hat daher auch Anträge für zulässig gehalten, mit denen der Streit über den Umfang von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zur Entscheidung gestellt wurde, so etwa bei der Zuordnung einzelner erschwerniszuschlagspflichtiger Arbeiten zu bestimmten Lästigkeitsgruppen und bei der Festlegung des Verhältnisses der Lästigkeitsgruppen zueinander, bei der Bestellung des Beauftragten für das betriebliche Vorschlagswesen, bei der Entscheidung über die Annahme eines Verbesserungsvorschlages, bei der Entscheidung über die Höhe der Prämie für den Einzelfall oder bei der Dynamisierung des Geldfaktors eines Prämienlohnsystems (Beschluß vom 22. Dezember 1981, BAGE 37, 255 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Beschluß vom 16. März 1982, BAGE 38, 148 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen; Beschluß vom 13. September 1983, BAGE 43, 278 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie).
  • BAG, 20.12.1983 - 1 ABR 72/82
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden kann, auch bevor die Einigungsstelle einen Spruch gefällt hat (BAG 37, 102 = AP Nr. 11 zu § 76 BetrVG 1972; BAG 38, 148 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen; Senatsbeschluß vom 13- September 1983 - 1 ABR 32/81 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; zuletzt auch Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 -, ebenfalls zur Veröffentlichung vor gesehen).
  • LAG Hamm, 15.04.1993 - 8 Ta 468/92

    Gütetermin; Erörterungsgebühr

    ArbGG § 31 Ziff. 4 Nr. 34 m. Anm. v. Egon Schneider; vom 06.05.1982 EzA § 31 BRAGO Nr. 4 = MDR 1982, 696 = BB 1932, 1490 (L) = DB 1982, 1468 (L); vom 03.03.1983 EzA § 31 BRAGO Nr. 7 = AP Nr. 4 zu § 31 BRAGO = KostRsp.
  • BAG, 20.12.1983 - 1 ABR 30/83
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden kann, bevor die Einigungsstelle einen Spruch gefällt hat (BAG 36, 385 und 37, 102 = AP Nr. 10 und 11 zu § 76 BetrVG 1972; BAG 38, 148 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen; zuletzt noch der zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmte Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht